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Vergütung für Solarstorm - Die Zahlen gemäß Neufassung EEG für Solarstrom ab dem 01. Oktober 2010
(ohne Gewähr)

Vergütung für Einspeisung

Für Solarstromanlagen, die ab dem 01. Oktober 2010 in Betrieb gehen, ergeben sich damit für 20 Jahre folgende Vergütungssätze für Netzeinspeisung:

Jahr der Inbetriebnahme
2010 2011
PV Anlagen bis 30 kWp: 33,03 Cent/kWh
28,74 Cent/kWh
PV Anlagen 30 - 100 kWp: 31,42 Cent/kWh 27,34 Cent/kWh
PV Anlagen 100 - 1000 kWp: 29,73 Cent/kWh 25,87 Cent/kWh
PV Anlagen größer als 1000 kWp: 24,79 Cent/kWh 21,56 Cent/kWh
PV Anlagen ebenerdig (z.B. Freifläche): 24,26 Cent/kWh 21,11 Cent/kWh
Konversionsflächen 25,37 Cent/kWh 22,07 Cent/kWh


Vergütung für Eigenverbauch

Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch, auch Selbstverbrauch genannt, richtet sich nach der Anlagengröße und dem Anteil für den Verbrauch des selbst produzierten Solarstroms:

bis 30 kWp bis 100 kWp ab 100 kWp
bis 30% ab 30% bis 30% ab 30% bis 30% ab 30%
12,36 ct/kWh 16,74 ct/kWh 10,96 ct/kWh 15,34 ct/kWh 9,49 ct/kWh 13,87 ct/kWh

Diese Staffelung macht einen hohen Selbstverbrauch des Solarstroms besonders attraktiv. Unabhängig von der Anlagengröße werden ab einem Eigenverbrauch von 30% zusätzlich 4,38 ct für jede selbst verbrauchte kWh vergütet.


Bonus für Eigenverbrauch

Der Bonus für den Eigenverbrauch berechnet sich zunächst aus dem Verzicht auf die Vergütung für die Einspeisung ins Netz. Zusammen mit der Vergütung für Eigenverbrauch und der Einsparung für den regular bezogenen Strom vom ergibt sich jedoch ein Plus. Bei einem Bezugspreis von beispielsweise 20,00 ct/kWh ergibt sich für eine Anlage bis 30 kWp folgende Rechnung für jede kWh:

bis 30% Eigenverbrauch ab 30% Eigenverbrauch
- Vergütung für Einspeisung + Vergütung für Eigenverbrauch + Eingesparter regulärer Strom
= Bonus für Eigenverbrauch
- 33,03 + 16,65 + 20,00 = 3,62 ct/kWh - 33,03 + 21,03 + 20,00 = 8,00 ct/kWh